AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Spenlé GmbH
99755 Ellrich, Große Bahnhofstraße 39, Tel.: 036332 7463-0, Fax: 036332 746319

Das Geschäftsverhältnis ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Wir fertigen Schuhleisten, insbesondere orthopädische Schuhleisten und damit im Zusammenhang stehende Artikel, sach- und fachgerecht und auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung. Wir stehen unseren Geschäftspartnern mit unseren Mitarbeitern und Geschäftseinrichtungen zur Beratung und sorgfältigen Ausführung zur Verfügung. Die Komplexität der Aufgaben macht im Interesse der Rechtssicherheit gleichwohl die Aufstellung bestimmter allgemeiner Regelungen erforderlich.

 
     

1.  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an unseren Kunden vorbehaltlos ausführen.

2.  Unsere Angebote sind freibleibend. Auftragserteilungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen oder Nebenabreden.

3.  Die vereinbarten Preise verstehen sich - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - zuzüglich der branchenüblichen Nebenkosten. Liegt eine Preisvereinbarung nicht vor, rechnen wir unsere Leistungen nach der am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ab. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist, soweit sie in unseren Preisen nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, zusätzlich zu zahlen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.  Unsere Rechnungsbeträge sind 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei Zahlungen bis zum 10. Tage nach Rechnungsdatum - Eingang bei uns - ist ein Abzug von 2 % Skonto zulässig. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, sind Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu zahlen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.  Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6.  Der Versand von Waren erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Die Gefahr geht - ohne Rücksicht auf der) Erfüllungsort - auf den Besteller bzw. Empfänger über, sofern die Lieferung dem Spediteur, dem Frachtführer oder den sonst mit der Verwendung bzw. Beförderung Beauftragten übergeben worden ist. Wir sind berechtigt, einen Frachtkostenvorschuss zu verlangen.

7.  Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor. Ist unser Vertragspartner ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber unserem Vertragspartner haben. Auf Verlangen unseres Vertragspartners sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn unser Vertragspartner sämtliche mit dem Vertragsgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist unser Vertragspartner zum Besitz und Gebrauch des Vertragsgegenstandes berechtigt.

Kommt er in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus den Eigentumsvorbehalten nicht nach, so sind wir berechtigt, den Vertragsgegenstand herauszuverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses durch freihändigen Verkauf bestmöglichst zu verwerten.
Im Falle der Be- und Verarbeitung sind wir als Hersteller im Sinne von § 95o BGB anzusehen. Wir erwerben das Eigentum an den Zwischen- und/oder Enderzeugnissen, während unser Kunde nur Verwahrer ist. Unser Kunde darf die von uns gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderung tritt er schon jetzt an uns bis zur Höhe der Kontokorrentsaldoforderung und zur Sicherung dieser Forderung ab.

8.  Soweit ein von uns zu vertretender Mangel unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur erneuten Auftragserfüllung berechtigt. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder erneuten Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder erneute Leistung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Vertragspreises zu verlangen.

9.  Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden unseres Vertragspartners, z.B. Vermögensschäden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

10.  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

11.  Ist unser Kunde Vollkaufmann und verschlechtert sich seine Vermögenslage gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses wesentlich, entfällt unsere Vorleistungspflicht. In diesem Falle ist unser Kunde verpflichtet, zunächst den vereinbarten oder aus der jeweiligen Preisliste ersichtlichen Preis für die vereinbarte Leistung an uns zu zahlen, bevor wir verpflichtet sind, die vertragliche Leistung zu erbringen.

12.  Sofern uns unser Kunde Unterlagen oder Modelle, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, überlassen hat, sind wir verpflichtet, diese Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. Die Verwahrungspflicht endet jedoch spätestens 2 Monate nach Ausführung des Auftrages. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine Rücksendung der überlassenen Unterlagen oder Modelle verlangt, können diese von uns auf Kosten unseres Kunden vernichtet werden.

13.  Sofern unser Kunde Vollkaufmann ist, gilt das für Ellrich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart; wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

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