| 1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers
die Leistungen an unseren Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend.
Auftragserteilungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich
- soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - zuzüglich der
branchenüblichen Nebenkosten. Liegt eine Preisvereinbarung nicht vor,
rechnen wir unsere Leistungen nach der am Tage des Vertragsschlusses gültigen
Preisliste ab. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist, soweit sie in unseren
Preisen nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, zusätzlich zu zahlen; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
4. Unsere Rechnungsbeträge sind 30 Tage
nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei Zahlungen bis zum 10. Tage
nach Rechnungsdatum - Eingang bei uns - ist ein Abzug von 2 % Skonto zulässig.
Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, sind Verzugszinsen in
Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
p.a. zu zahlen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind.
6. Der Versand von Waren erfolgt stets
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Die Gefahr geht
- ohne Rücksicht auf der) Erfüllungsort - auf den Besteller bzw. Empfänger
über, sofern die Lieferung dem Spediteur, dem Frachtführer oder den sonst
mit der Verwendung bzw. Beförderung Beauftragten übergeben worden ist.
Wir sind berechtigt, einen Frachtkostenvorschuss zu verlangen.
7. Wir behalten uns das Eigentum an den
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor. Ist unser
Vertragspartner ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes
gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir
aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber unserem Vertragspartner
haben. Auf Verlangen unseres Vertragspartners sind wir zum Verzicht auf
den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn unser Vertragspartner sämtliche
mit dem Vertragsgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt
hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist unser Vertragspartner
zum Besitz und Gebrauch des Vertragsgegenstandes berechtigt. |
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Kommt er in Zahlungsverzug
oder kommt er seinen Verpflichtungen aus den Eigentumsvorbehalten nicht
nach, so sind wir berechtigt, den Vertragsgegenstand herauszuverlangen
und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener
Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses durch freihändigen Verkauf
bestmöglichst zu verwerten.
Im Falle der Be- und Verarbeitung sind wir als Hersteller im Sinne von
§ 95o BGB anzusehen. Wir erwerben das Eigentum an den Zwischen- und/oder
Enderzeugnissen, während unser Kunde nur Verwahrer ist. Unser Kunde darf
die von uns gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen
Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern.
Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden
Forderung tritt er schon jetzt an uns bis zur Höhe der Kontokorrentsaldoforderung
und zur Sicherung dieser Forderung ab.
8. Soweit ein von uns zu vertretender
Mangel unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder zur erneuten Auftragserfüllung berechtigt. Sind wir zur Mängelbeseitigung
oder erneuten Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert
sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die
wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung
oder erneute Leistung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Vertragspreises
zu verlangen.
9. Soweit sich nachstehend nichts anderes
ergibt sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen
Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Schäden unseres Vertragspartners, z.B. Vermögensschäden.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
10. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
11. Ist unser Kunde Vollkaufmann und verschlechtert
sich seine Vermögenslage gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses
wesentlich, entfällt unsere Vorleistungspflicht. In diesem Falle ist unser
Kunde verpflichtet, zunächst den vereinbarten oder aus der jeweiligen
Preisliste ersichtlichen Preis für die vereinbarte Leistung an uns zu
zahlen, bevor wir verpflichtet sind, die vertragliche Leistung zu erbringen.
12. Sofern uns unser Kunde Unterlagen
oder Modelle, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind,
überlassen hat, sind wir verpflichtet, diese Unterlagen ordnungsgemäß
aufzubewahren. Die Verwahrungspflicht endet jedoch spätestens 2 Monate
nach Ausführung des Auftrages. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine
Rücksendung der überlassenen Unterlagen oder Modelle verlangt, können
diese von uns auf Kosten unseres Kunden vernichtet werden.
13. Sofern unser Kunde Vollkaufmann ist,
gilt das für Ellrich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart;
wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht
zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. |