AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma M. Spenlé GmbH, Große Bahnhofstraße 39, 99755 Ellrich, Tel.: 036332 7463-0, Fax: 036332 746319

Das Geschäftsverhältnis ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Wir fertigen Schuhleisten, insbesondere orthopädische Schuhleisten und damit im Zusammenhang stehende Artikel, sach- und fachgerecht und auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung. Wir stehen unseren Geschäftspartnern mit unseren Mitarbeitern und Geschäftseinrichtungen zur Beratung und sorgfältigen Ausführung zur Verfügung. Die Komplexität der Aufgaben macht im Interesse der Rechtssicherheit gleichwohl die Aufstellung bestimmter allgemeiner Regelungen erforderlich.

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die bestellte Ware versenden oder den Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich (oder in Textform) bestätigen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schrift- oder Textform; das gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses selbst.

3. Bei den von uns angebotenen Produkten handelt es sich um Ware, die nicht vorgefertigt ist und nach individueller Auswahl und Spezifikation für den Auftraggeber gefertigt wird. Eine Rücknahme ist daher grundsätzlich ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers in Folge von Sachmängeln (gemäß Ziffer 10 dieser AGB) bleiben unberührt.

4. Die vereinbarten Preise verstehen sich - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - zuzüglich der branchenüblichen Nebenkosten. Liegt eine Preisvereinbarung nicht vor, rechnen wir unsere Leistungen nach der am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ab. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist, soweit sie in unseren Preisen nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, zusätzlich zu zahlen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5. Unsere Rechnungsbeträge sind 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei Zahlungen bis zum 10. Tage nach Rechnungsdatum - Eingang bei uns - ist ein Abzug von 2 % Skonto zulässig. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu zahlen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

6. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Auftraggebers gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses wesentlich, entfällt unsere Vorleistungspflicht. In diesem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, zunächst den vereinbarten oder aus der jeweiligen Preisliste ersichtlichen Preis für die vereinbarte Leistung an uns zu zahlen, bevor wir verpflichtet sind, die vertragliche Leistung zu erbringen.

7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

8. Der Versand von Waren erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht - ohne Rücksicht auf den Erfüllungsort - auf den Besteller bzw. Empfänger über, sofern die Lieferung dem Spediteur, dem Frachtführer oder den sonst mit der Verwendung bzw. Beförderung Beauftragten übergeben worden ist. Wir sind berechtigt, einen Frachtkostenvorschuss zu verlangen.

9. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Auftraggeber haben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn er sämtliche mit dem Vertragsgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist unser Auftraggeber zum Besitz und Gebrauch des Vertragsgegenstandes berechtigt.

Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Vorbehaltsware an der bearbeiteten bzw. verarbeiteten Vorbehaltsware fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsendbetrags unserer Vorbehaltsware zu den anderer der bearbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.

Der Auftraggeber darf die von uns gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderung tritt er schon jetzt an uns bis zur Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) bzw. der Kontokorrentsaldoforderung ab. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.

10. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur erneuten Auftragserfüllung berechtigt. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder erneuten Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder erneute Leistung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Vertragspreises zu verlangen.

11. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Sofern uns unser Auftraggeber Unterlagen oder Modelle, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, überlassen hat, sind wir verpflichtet, diese Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. Die Verwahrungspflicht endet jedoch spätestens 2 Monate nach Ausführung des Auftrages. Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine Rücksendung der überlassenen Unterlagen oder Modelle verlangt, können diese von uns auf Kosten des Auftraggebers vernichtet werden.

13. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, gilt das für Ellrich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart; wir sind jedoch berechtigt, unseren Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerrichtsstand zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

14. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Stand: 17.03.2015

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